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   VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20   

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https://dejure.org/2020,32579
VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20 (https://dejure.org/2020,32579)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.2020 - 10 B 1451/20 (https://dejure.org/2020,32579)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 2020 - 10 B 1451/20 (https://dejure.org/2020,32579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 GG, Art 125a GG, § 47 GKG, § 52 GKG, § 17 HeimG, § 14 HGBP, § 16 HGBP, § 21 HGBP, VIII § 45 SGB, § 42 VwGO
    Klage- und Antragsbefugnis eines Sozialhilfeträgers gegen eine heimaufsichtliche Anordnung an einen Heimträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.04.2004 - 12 B 02.1339
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20
    Dies gelte auch etwa für Tarifverträge, aus denen höhere Personalkosten erwachsen (Bay. VGH, Beschluss vom 19. April 2004 - 12 B 02.1339 -, juris).

    Hieraus wird deutlich, dass auch der Bundesgesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die allgemeine Regelung in § 42 Abs. 2 VwGO ein Klagerecht des Sozialhilfeträgers gegen heimrechtliche Anordnungen gegenüber (potentiellen) Vertragspartnern von Vereinbarungen nach § 76 SGB XII nicht zu begründen vermag, weil ansonsten die Einführung der genannten Bestimmung des Heimgesetzes überflüssig gewesen wäre (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 19. April 2004, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20
    Ist - wie hier - der Antragsteller nicht Adressat des streitbefangenen Bescheides, kommt es darauf an, ob er sich für sein Begehren auf eine öffentlich-rechtliche Norm stützen kann, die nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm auch ihn als Dritten schützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8/01 -, BVerwGE 117, 93, juris, Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 8 B 1060/17 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20
    Sie sind jedoch nicht davor geschützt, dass ihnen weitere kostenträchtige Aufgaben auferlegt werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 27. November 1986 - 2 BvR 1241/82 -, NVwZ 1987, 123, juris, Rn. 12 mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 8 B 1060/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20
    Ist - wie hier - der Antragsteller nicht Adressat des streitbefangenen Bescheides, kommt es darauf an, ob er sich für sein Begehren auf eine öffentlich-rechtliche Norm stützen kann, die nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm auch ihn als Dritten schützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8/01 -, BVerwGE 117, 93, juris, Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 8 B 1060/17 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 1667/12

    Klagebefugnis nur bei Rechtsverletzung unmittelbar durch den Tenor des

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20
    Für eine Gemeinde kann sich aus der kommunalen Planungs- oder Finanzhoheit in Fällen, in denen die Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsakts ist, eine Klagebefugnis allenfalls dann ergeben, wenn von diesem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2014 - 5 S 1667/12 -, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2020 - 10 B 1451/20
    Eine Klagebefugnis für alle Fälle mehr oder minder mittelbare finanzielle Auswirkungen ergibt sich hieraus jedoch nicht (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68/04 -, juris, Rn. 19).
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